1995 wurde das Instrument eines Bürgerentscheids auf kommunaler Ebene in das bayerische Landesrecht aufgenommen. Seitdem fanden in der Gemeinde Vaterstetten nur zwei Bürgerentscheide statt, beide eingeleitet - auf Initiative der CSU - durch einen Beschluss des Gemeinderats (sogenanntes Ratsbegehren):
Für das vom Gemeinderat empfohlene Konzept, das die "Handschrift" der CSU trug, stimmten 8.248 Bürger (= 67,82 %). 3.914 Bürger (= 32,18 %) stimmten dagegen.
Für das vom Gemeinderat empfohlene Konzept, das von CSU und FDP unterstützt worden ist, stimmten 6.270 Bürger (= 49,54 %). 6.387 Bürger (= 50,46 %) stimmten dagegen.